Wann für Eltern ein Anspruch auf Kindergeld besteht

Wer in Deutschland Kinder großziehen möchte, wird dabei staatich unterstützt in der Form des Kindergeldes. Sind die Anforderungen hierfür erfüllt, hängt die Höhe der Zahlung von der Kinderzahl ab.

Das Kindergeld ist eines der wichtigsten Instrumente der staatlichen Förderung von Kindern. Das Kindergeld wird an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt und ist seiner Höhe nach abhängig von der Anzahl der Kinder sowie deren Alters. Gerade dann, wenn die Eltern aufgrund der Kindererziehung ihre Zeit nicht mehr gänzlich der Erwerbsarbeit widmen können, die Familie nur über beschränkte Finanzen verfügt oder aber es sich um Alleinerziehende handelt, ist das Kindergeld eine wichtige Einkommenskomponente. Für Eltern stellt sich deshalb die Frage, welches die Anforderungen sind, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf die Leistung des Kindergeldes besteht und wie hoch dieses sein wird.

Die Höhe des Kindergeldes wird in Deutschland im Bundeskindergeldgesetz und im Einkommensteuergesetz geregelt. Demnach erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro, für das dritte und vierte Kind 190 Euro und jedes Kind darüber hinaus 215 Euro. Diese Staffelung des Kindergeldes wird aber erst dann relevant, wenn die jeweilige Anspruchsgrundlage geklärt ist. Dazu muss man wissen, welche Anforderungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sein müssen.

Grundsätzlich ist bei den zuständigen Behörden durch amtliche Unterlagen nachzuweisen, dass Kinder vorhanden sind. Diese Unterlagen sind bei der Familienkasse einzureichen, die auch die Auszahlung der Beträge vornimmt. Die Unterlagen können sich entweder aus Lebensbescheinigungen zusammensetzen oder Geburtsurkunden. Weiterhin muss festgestellt werden, wer bei der Zahlung des Kindergeldes die Anspruchsberechtigten sind. Dieses werden in der Regel die Eltern sein, ist deren Aufenthaltsort jedoch unbekannt oder sind die Eltern verstorben, kann das Kindergeld auch an die Kinder direkt ausgezahlt werden. Außerdem kommen als Anspruchsberechtigte auch die Großeltern in Betracht, wenn die Kinder sich bei diesen aufhalten. Außerdem besteht ein Anspruch auf Kindergeld nicht nur bei leiblichen, sondern auch bei adoptierten Kindern. Weiterhin können die Zahlungen auch ins Ausland geleistet werden, wenn die Empfänger in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

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