Ein sicheres Fahrrad ist im Straßenverkehr unerlässlich

Laut Statistik hat fast jeder Haushalt eines im Keller, in der Garage oder im Garten zu stehen. Das Fahrrad ist nach dem Auto hierzulande das beliebteste Fortbewegungsmittel. Oftmals sind die Räder nicht verkehrssicher.

Um sicher am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, brauchen Fahrräder nicht nur ein gute Substanz und entsprechende Bereifung. Auch bei der Beleuchtung und den Warneinrichtungen sowie beim Zubehör sollten durch den Fahrradfahrer gewisse Mindeststandards eingehalten werden. Vor allem wenn das Rad längere Zeit eingelagert oder abgestellt war, sollten vor Gebrauch alle Teile auf Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Dabei sollten Rahmen und Speichen frei von ernsthaften Roststellen sein und die Räder sich frei und ohne Quietschgeräusche drehen lassen. Die Reifen dürfen nicht porös sein und sollten - ähnlich wie beim Kraftfahrzeug - eine angemessene Profiltiefe von mindestens 1,5 Millimetern aufweisen. Auch der Reifendruck muss so gewählt werden, dass bei Belastung keine Flachstellen entstehen, an denen der Reifen gefährdet werden kann. Dass auch Pedale, Kurbel, Ketten, Schaltung und Antriebskranz leicht und störungsfrei laufen müssen, sollte für jeden Fahrradfahrer selbstverständlich sein.

Neben diesen technischen Grundlagen sind auch verschiedene andere Punkte zu beachten, um das Rad verkehrssicher zu machen. Der wichtigste Punkt sind hierbei zweifellos Bremsen und Beleuchtung. Jedes Fahrzeug im Straßenverkehr braucht zwei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme. Das bedeutet für das Fahrrad in aller Regel eine funktionstüchtige Vorderrad- und Hinterradbremse. Dabei ist es egal, ob die Hinterradbremse durch einen Bowdenzug und Bremshebel am Lenker betätigt wird oder per Rücktritt an den Pedalen wirkt. Unzulässig sind sogenannte Stoppie-Räder, die nur über die Trittfrequenz zu bremsen sind und sich bei Kurierfahrern großer Beliebtheit erfreuen. In Sachen Beleuchtung sind weißes Frontlicht und rotes Rücklicht obligatorisch. Zwar müssen diese nunmehr nicht mehr zwangsläufig durch ein Dynamo betrieben werden – batteriebetriebene Anlagen sind zulässig, solange Ersatzbatterien mitgeführt werden –, allerdings ist nur rotes bzw. weißes Dauerlicht erlaubt. Andere Beleuchtungsformen wie Blinklicht, rotierendes Licht oder Blitzlicht gelten als vorschriftswidrig. Ebenso sind Rückstrahler in den Speichen vorgeschrieben. Sie sollen Autofahrern ermöglichen, auch von der Seite einen Radfahrer sicher zu erkennen. Zusätzliche Rückstrahler werden an den Pedalen, am Frontlicht, am Gepäckträger und an der Kleidung empfohlen. Dabei gilt: Nach vorne sollen sie weißes, zur Seite orangefarbenes und nach hinten rotes Licht reflektieren.

Als weitere Sicherungseinrichtung ist ein Warnsignal vorgeschrieben. Dafür sieht der Gesetzgeber bei Fahrrädern die Klingel vor. Ob andere Einrichtungen wie Hupen oder Tröten, die den gleichen Zweck erfüllen, neben einer vorhandenen Klingel zulässig sind, ist strittig. Auch angemessene Kleidung gehört zum Radsport und hat eine ähnliche Bedeutung wie ein sicheres Fahrrad an sich. Zwar ist der Helm noch nicht zwingend für alle Radfahrer vorgeschrieben, sinnvoll ist er aber auf jeden Fall. Auch Schutzkleidung ist vor allem im Stadtverkehr angeraten. Sie sollte mit verschiedenen Polstern vor den Folgen von Stürzen schützen und durch Reflektoren den Radfahrer sichtbarer machen. Sowohl für den Helm als auch für den Lenker gibt es eine Reihe von Rückspiegeln, die sich genauso anbieten wie das Mitführen einer Erste-Hilfe-Tasche.

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