Artenschutz sichert die Vielfalt von Flora und Fauna

Anders als beim Tierschutz, bei dem das individuelle Tier im Mittelpunkt steht, geht es beim Schutz der Arten um die Gesamtheit einer Tier- oder Pflanzenpopulation. Weltweit gibt es dafür bestimmte Richtlinien.

Egal, ob Tiere oder Pflanzen – nicht selten sind Arten bedroht, weil beispielsweise ihr Lebensraum schwindet. Der Artenschutz, der sich ausschließlich auf wild lebende Pflanzen- und Tierarten erstreckt und damit Haustiere beispielsweise nicht mit einschließt, macht sich zur Aufgabe, diese bedrohten Arten zu schützen und besonders zu pflegen. Allerdings gibt es innerhalb der Artenschutzprogramme auch Projekte, die den Schutz besonderer Nutztierrassen oder alter Getreide- und Obstsorten in den Vordergrund stellen. Als oberstes Ziel dieses besonderen Schutzes der Arten gilt der Erhalt der sogenannten Biodiversität, also der natürlich gewachsenen biologischen Vielfalt auf der Erde.

Um einen Überblick über die potenziell gefährdeten Arten zu bekommen, werden seit Mitte der 60er Jahre sogenannte „Rote Listen“ erstellt. In diesen Listen wird unter anderem der Grad der Gefährdung für Tiere oder Pflanzen festgestellt. Außerdem dienen die Listen als Grundlage für Artenschutzprogramme, die bestimmte Arten vor dem Aussterben bewahren und gleichzeitig dafür sorgen sollen, dass sich die gefährdete Tier- oder Pflanzenpopulation wieder erholen kann. Dies geschieht unter anderem durch die Einrichtung spezieller Schutzzonen, die streng überwacht werden. Als gesetzliche Grundlagen für den Schutz der Arten in Deutschland fungieren unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung, die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Aber auch internationale Abkommen wie beispielsweise das Washingtoner Artenschutzübereinkommen haben in Deutschland Gültigkeit.

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