Mündliche Abmahnung im Arbeitsrecht: Ist sie wirksam?
Die mündliche Abmahnung war schon immer ein häufiger Streitfall in Arbeitsrechtsangelegenheiten. Wann kann ein Arbeitgeber sie rechtswirksam einsetzen? Dazu gibt es viele unterschiedliche Auffassungen.
Im Arbeitsrecht ist sie seit eh und je der Streitpunkt schlechthin: die mündliche Abmahnung. Unzählige Gerichtsverhandlungen wurden deswegen schon geführt. Sogar die oberen Gerichtsinstanzen waren sich teilweise nicht immer einig. Es wurden Urteile von geringeren Instanzen aufgehoben; die Fachanwälte für Arbeitsrecht konnten ihren Mandanten oft nicht deutlich machen, warum so gehandelt wurde.
Mit einer Besserung dieser Problematik ist leider auch für die kommenden Jahre nicht zu rechnen. Dieses traurige Resümee teilte erst kürzlich die zuständige Anwaltskammer, in ihrem halbjährlich erscheinenden Fachmagazin, mit. Die mündliche Abmahnung hat sich mittlerweile zu einem wahren Schreckgespenst in der Fachanwaltszene verbreitet. Woran liegt es, dass hier immer noch keine erkennbare Kontinuität erreicht wurde? Gerade für die Mandanten, die eine mündliche Abmahnung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist diese Situation völlig unbefriedigend. Der eingeschaltete Rechtsanwalt kann im Voraus kaum mehr eine adäquate Einschätzung eines anstehenden Arbeitsgerichtsprozesses abgeben.
Zum einen gehen immer mehr Personalchefs dazu über, dieses Mittel gegenüber unliebsamen Mitarbeitern einzusetzen. Sogar bei kleinen und oft nichtigen Personalstreitigkeiten wird es angewandt. Oft fehlt schon dabei das rechtliche Hintergrundwissen der Personaler. Am deutlichsten wird dies in kleineren und sehr kleinen Unternehmen bis zu einer Beschäftigungszahl von maximal fünfzig Mitarbeitern. Personen, die dort für die Mitarbeiter zuständig sind, verfügen kaum über angewandte arbeitsrechtliche Kenntnisse. Sind Angestellte nun nicht mit einer derartigen Maßnahme einverstanden, ist der Gang zum Arbeitsgericht meist vorprogrammiert.
Oft wird bei bevorstehenden Streitfällen fachlicher juristischer Rat von außen eingeholt. Dadurch verteuert sich der gesamte Ablauf für die Firma natürlich noch. Zum anderen ist die Gesetzgebung im Arbeitsrecht in den letzten Jahren nicht gerade vereinfacht worden. Das Gegenteil ist der Fall. In den einschlägigen Rechtsvorschriften sind eine Reihe neuer Paragrafen hinzugefügt worden.